Über uns
Der Gemeindeverband Kath. Kirchengemeinden Hochstift Paderborn ist der älteste kirchliche Gemeindeverband im ehemaligen preussischen Bereich.
Er wurde am 14.12.1908 gegründet, nachdem das Bischöfliche Generalvikariat den (ehemaligen) Paderborner Pfarrgemeinden Domgemeinde, Marktkirchgemeinde, Gaukirchgemeinde und Busdorfgemeinde nahe legte, sich als Arbeitsgemeinschaft in einem kirchlichen „Gesamtverband“ zusammen zu schließen. Die Pfarrgemeinden verpflichteten sich zur engen Zusammenarbeit, zur Entlastung leistungsschwacher Gemeinden und zur Beseitigung ungleicher Besteuerung durch Einrichtung eines Kirchensteueramtes. Die Kirchensteuer wurde bis zur Kirchensteuerreform (1950) vom Gesamtverband eingezogen.
In den ersten 50 Jahren seit Gründung des Verbandes traten die neu gegründeten Paderborner Innenstadtgemeinden und die drei „benachbarten Landgemeinden“ bei:
Domgemeinde, seit 1908
Marktkirchgemeinde, seit 1908
Gaukirchgemeinde, seit 1908
Busdorfgemeinde, seit 1908
Herz-Jesu-Gemeinde, seit 1912
St. Bonifatius-Gemeinde, seit 1926
St. Meinolf-Gemeinde, seit 1937
St. Georg-Gemeinde, seit 1937
St. Heinrich-Gemeinde, Neuhaus, seit 1943
Pfarrfilialgemeinde Sennelager, seit 1949
Pfarrfilialgemeinde Neuhaus-Mastbruch, seit 1954
St. Heinrich-Gemeinde, seit 1955
St. Elisabeth-Gemeinde, seit 1957
Heute sind alle 182 Kath. Kirchengemeinden des Hochstiftes (politische Kreise Höxter und Paderborn) Mitglieder des Verbandes; er besteht in der heutigen Rechtsform seit 1977 als
„Gemeindeverband Kath. Kirchengemeinden Hochstift Paderborn“ .
Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Rechtsverhältnisse der Gemeindeverbände sind geregelt im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (Vermögensverwaltungsgesetz) vom 24.07.1924.
Organ des Gemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung.
Die Aufgaben der Verbände werden (bis heute) aus § 24 Vermögens- verwaltungsgesetz abgeleitet:
„Der Verband kann ganz oder teilweise die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben sowie die Versorgung der Gemeinden mit äußeren kirchlichen Einrichtungen und mit Mitteln zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Leistungen übernehmen.“
Die verwaltungsmäßige Wahrnehmung der Angelegenheiten des Verbandes obliegt der Geschäftsstelle des Verbandes.
In einer modernen Verwaltung erledigen 48,7 Vollkräfte die anfallende Verwaltungsarbeit der angeschlossenen Kirchengemeinden:
- Personalverwaltung für ca. 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Finanzverwaltung (Haushaltsplanung, Jahresabschluss, Rechnungswesen) für 390 Etats
- Bautechnische Begleitung, Bauverwaltung, Bauabrechnung für durchschnittlich 400 Maßnahmen
- Grundstücksverwaltung für ca. 2.400 Pachtverträge /Erbbaurechtsverträge
- Verwaltung von Mietverhältnissen / Dienstwohnungen
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Beratung und Begleitung der Kirchenvorstände in allen vermögensrechtlichen Fragen
Darüber hinaus ist der Gemeindeverband Träger der
.
In der langen wechselvollen Geschichte des Verbandes ist der Gemeindeverband seinem ursprünglichen Auftrag immer treu geblieben.
Im Rahmen seines Festvortages zum 50-jährigen Jubiläum des Verbandes definiert der damalige Verbandsdirektor Dr. Schmiemann:
„ ... der Dienst blieb im DIENEN, HELFEN, BERATEN, im PLANEN und VERWALTEN im geordneten Rahmen und eingefügt in die religiösen, geistigen und erzieherischen Aufgaben der Kirche selbst.“
Die Handlungsmaxime des Gemeindeverbandes lautet auch heute:
VERWALTUNG HAT KEINEN SELBSTZWECK
Unser Verwaltungshandeln will Seelsorger entlasten und Freiräume schaffen für das religiöse Leben und die Seelsorge vor Ort.
„UBI ORDO DEFICIT, NULLA VIRTUS SUFFICIT“
Wo keine Ordnung in den irdischen Voraussetzungen der Seelsorge eingehalten wird, kann auch die Tugend, das religiöse Leben, nicht gedeihen
Prälat Baumjohann zum 50-jährigen Jubiläum des Gemeindeverbandes Paderborn